Liegenschaftsmanagement

Die ASFINAG verwaltet und verwertet Grundstücke, die im Eigentum der Republik Österreich, Bund/Bundesstraßenverwaltung und der ASFINAG stehen.

Verkauf, Vermietung und Verpachtung

Neben dem zentralen Tätigkeitsbereich, der Bereitstellung und Bewirtschaftung der hochrangigen Straßeninfrastruktur in Österreich, zählt auch eine professionelle und effiziente Liegenschaftsverwertung zu unserem Leistungsspektrum.

Sondernutzung

Die Grundstücke, auf denen sich die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen befinden, stehen im Eigentum der Republik Österreich (Bund/Bundesstraßenverwaltung). Sie werden von der ASFINAG auf Basis eines zivilrechtlichen Fruchtgenussrechtes verwaltet. Außerdem kommen der ASFINAG für diese Grundstücke gemäß Bundesstraßengesetz alle Rechte und Pflichten der Bundesstraßenverwaltung zu.

Die ASFINAG ist daher zuständig für 

  • Verwaltung von Grundstücken im Eigentum der Republik Österreich (Bund/Bundesstraßenverwaltung)
  • Behördenverfahren von Anrainerinnen und Anrainern (Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Flächenwidmung)
  • Bauen im Schutzbereich neben der Autobahn und Schnellstraße. Bauverbotsbereich gem. § 21 BStG. Ausnahme vom Bauverbot
  • Werbung im Schutzbereich (100 Meter) von Autobahn und Schnellstraße (§ 25 BStG bzw. § 28 BStG), auch auf Nachbargrundstücken
  • Brückentransparente
  • Plakattafeln, Megaboards, beleuchtete Werbung
  • Wahlwerbung an Anschlussstellen
  • Ankündigung kultureller Ziele (Kulturhinweistafeln braun/weiß), Sehenswürdigkeiten und touristischer Ziele (grün/weiß)
  • Nutzung von Grundstücke im Eigentum der Republik Österreich (Bund/Bundesstraßenverwaltung) und im Eigentum das ASFINAG durch Dritte (Flächennutzung landwirtschaftlich, gewerblich)
  • Mobilfunkmasten im Freiland
  • Mobilfunk im Tunnel
  • Rundfunk im Tunnel
  • Frequenzhinweistafeln
  • Leitungslegung (Strom, LWL/Daten, Kanal, Wasser, etc.), Entlangführung, Querung
  • Film- und Fotoarbeiten an und auf der Autobahn
  • Entbehrlichkeitsprüfungen vor Verkäufen

Verwertungsrelevante Liegenschaften

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Fläche
Widmung