13.05.2026

ASFINAG begrüßt Erleichterung für Errichtung eigener Ladeinfrastruktur an Autobahnen

Novellierung des Bundesstraßengesetzes bringt Wegfall von Gebietsschutz und Rechtssicherheit

Für die ASFINAG erleichtert der Wegfall des Gebietsschutzes für das Angebot an E-Ladeinfrastruktur durch kommerzielle Pächter entlang der Autobahnen und Schnellstraßen die eigenen Ambitionen auf diesem Gebiet maßgeblich. 

„Die durch Mobilitätsminister Peter Hanke hier initiierte Novelle des Bundesstraßengesetzes beseitigt eine große Hürde für den Ausbau des E-Ladeangebots auf ASFINAG-eigenen Rastplätzen. Tanken und Laden sind beim vertraglich verankerten Gebietsschutz nicht mehr länger gleich geregelt. Das bringt für uns Rechtssicherheit weil einzelvertragliche  Verhandlungen mit Mineralölkonzernen beziehungsweise Pächtern vor entsprechenden Ausschreibungen nicht mehr Voraussetzung sind und bedeutet einen Schub für nachhaltige Mobilität in Österreich“, sagen die ASFINAG-Vorstände Herbert Kasser und Hartwig Hufnagl. Dies führe insgesamt zu einer rascheren Umsetzung der AFIR-EU-Verordnung, die auf die Errichtung eines umfassenden und vollständigen unionsweiten Infrastrukturnetzes für alternative Kraftstoffe abzielt, sowie des Mobilitätsmasterplans.

ASFINAG baut Angebot an Ladeinfrastruktur sukzessive aus 
Aktuell läuft die Suche der ASFINAG nach dem bestgeeigneten Konzessionsnehmer, der künftig E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf den ASFINAG-Rastplätzen plant, errichtet und betreibt. Ziel ist, bis 2030 alle rund 60 ASFINAG-Rastplätze mit Ladestationen auszustatten. Parallel dazu errichtet die ASFINAG bereits die notwendigen Stromanschlüsse, damit die ersten Ladestationen im Jahr 2027 in Betrieb gehen können. Für dieses ausgeschriebene erste Paket mit 21 Rastplätzen hatte sich die ASFINAG mit zwei Mineralölkonzernen geeinigt.

Ein Schub für mehr nachhaltige Mobilität
Mit diesem ASFINAG-Projekt erfährt die emissionsfreie Mobilität in Österreich einen maßgeblich fördernden Impuls. Die Vergabe zielt auf Lademöglichkeiten sowohl für Pkw, aber auch vor allem für Lkw ab, deren flächendeckende und lückenlose Versorgung auf Autobahnen und Schnellstraßen im besonderen Fokus der ASFINAG liegt. 

Von der jüngst gestarteten Konzessionsvergabe sind 21 österreichweit verteilte Rastplätze erfasst. Die technischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur sind mindestens acht Schnell-Ladestationen für Pkw pro Standort, auch für Fahrzeuge mit Anhänger, und Schnell-Lader für Lkw mit auch mindestens einer Vorrichtung für Megawatt-Charging (MCS). Weiters sind Langsam-Ladestationen für Übernachtladen („overnight-charging”) von Lkw vorzusehen.  

Aus heutiger Sicht ist eine Vergabe der Konzession mit Ende 2026, Anfang 2027 geplant, sodass die Standorte dann im Laufe des Jahres 2027 in Betrieb gehen werden.