Neuerrichtung Luegbrücke
Nach über 55 Jahren ist die Luegbrücke entlang der A 13 Brenner Autobahn am Ende ihrer Nutzungsdauer
angelangt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und um die Brücke zu entlasten, gilt seit 1. Jänner 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die bestehende Brücke weiterhin sicher in Betrieb bleiben kann. Die Neuerrichtung der Luegbrücke startete Ende März 2025.
Echtzeit-Reisezeitinformationen
Sie wollen das Korridor-Widget mit den Echtzeit-Reisezeitinformationen auf Ihrer Plattform integrieren und einbauen? Als Leitfaden für den Einbau bieten wir hier das Integrations-Handbuch zum Download an:
- Integrations-Handbuch Korridor Widget 05.03.2025 (.pdf, 760,8 KB)
Fahrkalender
mit allen Maßnahmen und EinschränkungenDie ASFINAG hat zusammen mit dem Land Tirol und dem Ministerium einen Fahrkalender (Lkw-Fahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 t bis hin zu Verkehrsführungen) entwickelt, um Frächtern, Touristikern, Busunternehmen und allen Verkehrsteilnehmenden eine optimale Planung für die Fahrten über die Brennerautobahn zu ermöglichen.
- A 13 Luegbrücke Fahrkalender 2026 23.02.2026 (.pdf, 92,5 KB)
Für die Neuerrichtung der Luegbrücke gelten im Jahr 2026 an bestimmten Tagen und zu definierten Zeiten Fahrverbote für Lastkraftwagen über 7,5 t. Diese betreffen nicht nur den unmittelbaren Bereich der Luegbrücke auf der A13 Brenner Autobahn, sondern greifen großräumig bereits auf den Zulaufstrecken – insbesondere auf der A 12 Inntal Autobahn (Kufstein–Innsbruck), der A 13 Brenner Autobahn sowie der A14 Rheintal/Walgau Autobahn. Grundlage ist die Verordnung 338 im Bundesgesetzblatt (BGBLA 2025 II 338), sowie die Verordnung 70 im BGBL 2026 II 70 und die Verordnung 77 im BGBL 2026 II 77.
- Verordnung Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026 02.04.2026 (.pdf, 1,1 MB)
- Übersicht Lkw-Fahrverbote Tirol aufgrund von Feiertagen in Nachbarländern 2026 02.04.2026 (.pdf, 1,0 MB)
Die Fahrverbote knüpfen daran an, ob eine Fahrt über bestimmte Abschnitte der A 13 Brenner Autobahn führt. Dabei gelten je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Regelungen:
- Für Fahrten in Richtung Süden (Brenner/Italien) gilt das Fahrverbot, wenn die Strecke über den Abschnitt zwischen Anschlussstelle Nößlach und der Staatsgrenze am Brenner führt.
- Für Fahrten in Richtung Norden (Italien → Innsbruck) gilt eine entsprechende Regelung für den Abschnitt von der Staatsgrenze bis zur Anschlussstelle Nößlach.
- Maßgeblich ist jeweils, ob dieser Abschnitt Teil der geplanten Fahrt ist. Dadurch können die Einschränkungen bereits auf den Zulaufstrecken wirksam werden, etwa ab Kufstein.
In Fahrtrichtung Süden gelten an Samstagen Fahrverbote jeweils von 07:00 bis 15:00 Uhr in folgenden Zeiträumen:
- von 10. Jänner bis 14. März 2026,
- am 28. März 2026,
- von 23. Mai bis 6. Juni 2026,
- von 27. Juni bis 26. September 2026 sowie
- am 3. Oktober 2026
Zusätzliche Fahrverbote gelten jeweils von 07:00 bis 22:00 Uhr am
- 2. April 2026,
- 3. April 2026,
- 13. Mai 2026,
- 22. Mai 2026,
- 3. Juni 2026 und
- 2. Oktober 2026
Für die Fahrtrichtung Norden (Italien → Innsbruck) gelten darüber hinaus zusätzliche Fahrverbote:
- An allen Samstagen von 10. Jänner bis 14. März 2026 sowie
- am 04. April und
- von 4. Juli bis einschließlich 29. August 2026 jeweils von 07:00 bis 15:00 Uhr.
- Zusätzlich besteht ein Fahrverbot am Freitag 03. April 2026 sowie am 10. April 2026, von 07:00 bis 22:00 Uhr.
Ausgenommen sind unter anderem Fahrten im Rahmen der Daseinsvorsorge, Einsatzfahrzeuge sowie bestimmte Versorgungs- und kombinierte Güterverkehre.
Der Fahrkalender bietet eine Übersicht über die jeweils geltenden Maßnahmen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Verordnung im Bundesgesetzblatt. Zusätzlich gelten die vom Land Tirol verordneten Dosiertage.
Einspurigkeit Luegbrücke
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, ist auf der Luegbrücke seit 1. Jänner 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. Damit an Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen lange Verzögerungen und Staus verringert werden können, wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere Verkehrsführung eingerichtet.
Dabei müssen alle schweren Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen (z.B. Lkw, Busse, Wohnmobile) auf die linke und somit innere Fahrspur wechseln. Pkw und Wohnwagen-Gespanne können beide Fahrspuren wie bisher auch nützen. Ein wissenschaftlicher Testbetrieb hat gezeigt, dass diese innovative Zweispurigkeit funktioniert. Damit wird das Tragwerk entlastet.
Diese Zweispurigkeit ist lediglich temporär an verkehrsstarken Tagen möglich – der Regelbetrieb ist seit 1. Jänner 2025 die Einspurigkeit der Luegbrücke.
Wann ist die Luegbrücke zweispurig?
An rund 180 Tagen im Jahr wird eine solche Verkehrsführung flexibel eingerichtet - je nach Bedarf entweder in Richtung Norden oder Süden. Zusätzlich sind Maßnahmen wie Kontrollsystem, zusätzliche Lkw-Fahrverbote, eine Section Control, zusätzliche Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen aktiv. Eine europaweite Informationskampagne sorgt auch in anderen Ländern für eine umfassende Kommunikation der Maßnahmen.
Wie funktioniert die temporäre Zweispurigkeit?
Der Schwerverkehr (alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) wird im Zulauf vor der Luegbrücke mit Hilfe von Verkehrsschildern von der rechten Spur auf die linke Spur geleitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die größte Last zentriert auf der Brücke unterwegs ist und sie dadurch entlastet wird. Der Pkw-Verkehr kann beide Spuren befahren.
Ein Befahren der rechten Spur durch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen muss während der Zweispurigkeit aus statischen Gründen komplett vermieden werden. Das garantiert ein Kontrollsystem auf der rechten Fahrspur. Eine in die Fahrbahn integrierte Waage erkennt während der Fahrt, ob noch ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen fälschlicherweise auf der rechten Spur fährt. In diesem Fall wird dieses Fahrzeug noch vor der Brücke abgeleitet, über einen Parkplatz gelotst, dort nochmals gecheckt und im Anschluss auf die korrekte, linke Fahrspur geleitet.
Wichtige Information
Lkw-Kontrollstelle Richtung Norden nur teilweise in Betrieb!Seit 1. Jänner 2025 ist die Luegbrücke grundsätzlich nur mehr einspurig befahrbar. Aus diesem Grund ist die Lkw-Kontrollstelle in Richtung Norden bei Brenner-Nord nicht durchgehend in Betrieb. Lediglich jene Lkw, die zur Rollenden Landstraße (RoLa) müssen, können jederzeit über die Lkw-Kontrollstelle fahren. Für alle anderen Lkw gilt es, weiter auf der A 13 Brennerautobahn zu fahren.
❗ACHTUNG: Navigationsgeräte zeigen teilweise an, dass Lkw in jedem Fall über die Kontrollstelle fahren müssen. Das gilt jedoch nur, wenn die Kontrollstelle aktiviert ist. Bitte beachten Sie die Information auf den Signal-Anlagen an der Autobahn.
Alle Lkw müssen noch vor der Überfahrt über die Luegbrücke auf die linke Fahrspur wechseln. Deshalb empfehlen wir allen Lkw-Fahrenden, gleich nach dem Grenztunnel Brenner in Richtung Norden diesen Fahrspurwechsel durchzuführen.
Wir bauen für Sie. Ihre Vorteile im Überblick
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Gesamtlänge 1.800 Meter
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Gesamtkosten ca. 380 Millionen Euro
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Baubeginn März 2025
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Geplante Fertigstellung erstes Brückentragwerk Ende 2027
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Gesamtfertigstellung Ende 2030
- Topmoderne und langlebige Infrastruktur:
zwei neue Brückentragwerke auf knapp zwei Kilometern Länge - Mehr Verkehrssicherheit:
bislang fehlende Pannenstreifen in beiden Fahrtrichtungen - Mehr Lebensqualität:
durch zusätzlichen Lärmschutz auf der Brücke
Die drei Bauphasen im Überblick
Die Sanierungsarbeiten rund um die Luegbrücke lassen sich in drei wesentliche Phasen unterteilen. Zunächst erfolgt die Errichtung des neuen Tragwerks, gefolgt vom Abriss des alten Tragwerks. Abschließend wird die Fertigstellung des gesamten Bauprojekts vorgenommen.

Phase 1 - Errichtung neues Tragwerk
In Phase 1 wird talseitig zur Bestandsbrücke ein neues Tragwerk errichtet. Künftig finden nämlich beide Richtungsfahrbahnen auf zwei getrennten Brückentragwerken Platz.
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, ist eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. An Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere und innovative Verkehrsführung mittels Kreuzen des Verkehrs eingerichtet.
Phase 2 - Abriss bestehendes Tragwerk
Das bestehende Tragwerk wird abgerissen und der Verkehr fließt zweispurig über das neue Tragwerk.
Phase 3 - Fertigstellung
Das zweite Tragwerk wird errichtet und nach Fertigstellung fließt der Verkehr mit Zweispuren in beide Richtungen.
Maßnahmenpaket
Um den Verkehrsfluss während der Sanierungsarbeiten bestmöglich zu gewährleisten, hat die ASFINAG in enger Abstimmung mit dem Land Tirol, den zuständigen Behörden und Einsatzkräften ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sowohl die Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung als auch auf den Durchzugsverkehr so gering wie möglich zu halten.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Erreichbarkeit für Einsatzkräfte zu verbessern, wurden Teile der Brenner Autobahn neu markiert. Zwischen Matrei und Brenner-Staatsgrenze ist die A 13 von den bisher dort dreispurigen auf zweispurige Bereiche ummarkiert worden.
Die Verkehrsuntersuchungen der ASFINAG zeigen, dass es trotz der temporären Zweispurigkeit an manchen Tagen zu Überlastungen kommen kann. Um dies zu vermeiden, sind weitere Lkw-Fahrverbote notwendig, die durch das zuständige Ministerium verordnet wurden. Es sind keine geplanten Lkw-Dosierungen in Kufstein für das Verkehrskonzept der Luegbrücke vorgesehen.
Verordnung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur:
- Verordnung Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026 02.04.2026 (.pdf, 1,1 MB)
- Übersicht Lkw-Fahrverbote Tirol aufgrund von Feiertagen in Nachbarländern 2026 02.04.2026 (.pdf, 1,0 MB)
An relevanten Tagen erfolgt zudem eine Erhöhung des Angebotes der Rollenden Landstraße, um weitere Kapazitäten für den Schwerverkehr bereitstellen zu können. Die ASFINAG ist auch hier in direkter Abstimmung mit den Verantwortlichen.
Die ASFINAG errichtet sieben Schrankenanlagen auf niederrangigen Straßen, zur bedarfsgerechten Sperre von Auffahrten, um die Anrainer-Gemeinden entlang der Brennerautobahn vor Stauflucht und Auswegverkehr zu schützen.
Zur Verbesserung der Beurteilung der jeweiligen Verkehrslage baut die ASFINAG entlang der Strecke die Kamera-Infrastruktur weiter aus. Das umfasst auch die B 182 Brenner Bundesstraße, um zu gewährleisten, dass auch hier eine Beobachtung der Verkehrslage in Echtzeit erfolgt.
Investitionen von zwölf Millionen Euro leisteten wir in einen Ausbau der Anzeigensysteme auf der gesamten Zulaufstrecke bzw. am Brenner. Die Sanierung von sieben Portalen der Verkehrsbeeinflussungsanlage wird zeitlich vorgezogen, diese erhalten auch zusätzliche Funktionen etwa zur Anzeige von Lkw-Fahrverboten auf dem zweiten Fahrstreifen. Zusätzlich errichten wir 17 weitere Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen für Verkehrsinformationen, dynamische Verkehrs-Ausleitungsmöglichkeiten und die Schaltung von Fahrverboten.
Im Bereich des Rastplatzes Nößlach, sowie bei der Kontrollstelle Brenner-Nord errichtet die ASFINAG eine neue Kontrollinfrastruktur. Mit eingebauten Waagen erfolgt die Kontrolle der Fahrzeuge, bei Fehlverhalten sorgt ein Anzeige- und Ausleitungssystem dafür, dass diese Fahrzeuge die Brücke nicht passieren können. Sie werden von der A 13 ausgeleitet, auf Parkplätzen gecheckt und anschließend über ein lokales Leitsystem wieder in die korrekte Fahrspur eingegliedert. Dafür wird geschultes Kontrollpersonal eingesetzt.
Die ASFINAG startet eine länderübergreifende Infokampagne in Europa, der Fokus wird auf Österreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden liegen. Darüber hinaus gibt es bereits seit längerer Zeit intensive Abstimmungen mit allen Stakeholdern aus der Transportwirtschaft, dem Tourismus, Autofahrer-Clubs etc.
„Gemeinsam überbrücken“ – das gilt in der Zeit während der Bauarbeiten vonseiten der ASFINAG auf der Luegbrücke, aber auch auf den niederrangigen Straßen in umliegenden Regionen. Denn es braucht für die gesamthaft herausfordernde Bauzeit auch für das örtliche Straßennetz einen Masterplan. Es gibt vier zentrale Maßnahmen. Sie wurden in Abstimmung mit der Polizei und dem Autobahnbetreiber ASFINAG ausgearbeitet – ergänzend zum von der ASFINAG präsentierten Maßnahmenkalender für die Kapazitätseinschränkungen auf der Luegbrücke im Jahr 2025.
Maßnahme 1: Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz
Zur Vermeidung von Ausweichverkehr und zur Entlastung des niederrangigen Straßennetzes werden auf ausgewählten Straßen Fahrverbote für den überregionalen Durchreiseverkehr erlassen. Ziel ist es, den Transitverkehr auf der hochrangigen Verkehrsinfrastruktur zu halten und die Verkehrsbelastung in den betroffenen Gemeinden zu reduzieren.
Die Maßnahmen betreffen insbesondere Straßen im Wipptal sowie dessen Zulauf, unter anderem:
- L 9 Mittelgebirgsstraße in der Gemeinde Tulfes
- L 38 Ellbögener Straße in den Gemeinden Ampass, Patsch und Matrei am Brenner
- Gemeindestraße Nösslach in der Gemeinden Gries am Brenner
- Gemeindestraße Nößlacherstraße in der Gemeinde Steinach am Brenner
- L 228 Naviser Straße in der Gemeinde Matrei am Brenner
- Gemeindestraße Statz in der Gemeinde Matrei am Brenner
Die konkrete Ausgestaltung der Fahrverbote wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Maßnahme 2: Dosierampeln auf der B 182
Auf der B 182 Brennerstraße kommen zur Steuerung des Verkehrsflusses Dosierampeln zum Einsatz. Diese dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und eine Überlastung einzelner Streckenabschnitte zu vermeiden.
Ein Teil der Anlagen wird automatisiert betrieben und reagiert auf die jeweils gemessene Verkehrsfrequenz. Bei Überschreiten definierter Schwellenwerte wird der Verkehr gezielt dosiert, um einen möglichst gleichmäßigen Verkehrsfluss sicherzustellen. Bei geringer Verkehrsbelastung erfolgt keine Einschränkung.
Die Anlagen befinden sich unter anderem in den Bereichen Mutters, Schönberg im Stubaital, Matrei am Brenner, Steinach am Brenner sowie Gries am Brenner in beiden Fahrtrichtungen.
Maßnahme 3: Öffentlicher Verkehr
Der öffentliche Verkehr soll dazu beitragen, die etwaige Kapazitätseinschränkungen auf der Brennerautobahn abzufedern. Seit 2. Mai 2026 ist zudem das Angebot im Stubai- und Wipptal deutlich erweitert – zusätzliche Busverbindungen, dichtere Takte und verbesserte Anschlüsse an den Bahnverkehr.
Neu ist etwa ein Viertelstundentakt mit zusätzlichen Verstärkerbussen. In den Hauptsaisonen besteht an rund der Hälfte der Haltestellen alle 15 Minuten eine Fahrtmöglichkeit. Außerhalb dieser Zeiten gilt zwischen Innsbruck und Volderau ein 15-Minuten-Takt, zwischen Volderau und dem Gletscher ein Halbstundentakt. Der Stubaier Gletscher ist in der Saison im Viertelstundentakt, in der Nebensaison im Halbstundentakt erreichbar. Das Freizeitzentrum StuBay wird täglich im Halbstundentakt bedient.
Im Wipptal und seinen Seitentälern sind die Busverbindungen weiter ausgebaut und an das Bahnangebot angepasst. Alle Busse führen zum Bahnhof Steinach als zentralem Knotenpunkt. Die Anschlüsse sind auf den Halbstundentakt der Bahn Richtung Innsbruck sowie auf Schulzeiten abgestimmt. Das Obernberg- und Gschnitztal werden künftig an allen Wochentagen mindestens im Stundentakt bedient. Für das Schmirn- und Valsertal gilt dies unter der Woche in den Hauptverkehrszeiten. Aus dem Navistal erfolgt die Anbindung nach Innsbruck weiterhin über den Bahnhof Matrei. Die Verbindung von Steinach über Ellbögen nach Innsbruck bleibt unverändert.
85 Prozent der neu geplanten Linien verkehren von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 18 Uhr. Gleichzeitig ist das Angebot an Wochenenden und Feiertagen deutlich erhöht.
Weitere Verbesserungen des grenzüberschreitenden Verkehrs zwischen Tirol und Südtirol sind ebenfalls fixiert. Mit Anfang 2027 werden insgesamt sechs neue Mehrsystem-Fahrzeuge die gemeinsame Fahrzeugflotte der Euregio erweitern und zwischen Innsbruck und Bozen verkehren. Damit wird neben dem geplanten Halbstundentakt bis zum Brenner auch stündlich eine umstiegsfreie grenzüberschreitende Fahrt ohne langen Aufenthalt am Brenner ermöglicht.
Maßnahme 4: Baustellen
Baumaßnahmen im betroffenen Straßennetz werden grundsätzlich auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt, um zusätzliche Verkehrsbelastungen möglichst gering zu halten.
Geplante Baustellen unterliegen einer strengen Abstimmung mit den zuständigen Straßenerhaltern sowie der Exekutive. Dabei werden insbesondere Verkehrsführung, Bauzeitpunkte und mögliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Detail geprüft und bewertet.
Ziel ist es, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Sofern erforderlich, werden Bauarbeiten zeitlich optimiert (z. B. Verlagerung in verkehrsärmere Zeiten) und mit geeigneten verkehrsregelnden Maßnahmen begleitet.
FAQ – Fragen und Antworten
Um die Bevölkerung sowie Akteure aus Tourismus und Wirtschaft umfassend zu informieren, hat die ASFINAG eine Sammlung häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Hier finden Sie alle wichtigen Antworten auf einen Blick!
Die Luegbrücke ist nach über 50 Jahren Betrieb am Ende der Nutzungs- und Lebensdauer angekommen. Eine Neuerrichtung ist alternativlos und muss zeitnah erfolgen, da durch äußere Einflüsse – vor allem Salzeintrag in die Brückenbauwerke – die Struktur erheblich geschädigt wurde. Die Sanierung erfolgt, um die Sicherheit und weitere Nutzung der Brücke zu gewährleisten.
Die Untersuchungen der ASFINAG haben eindeutig gezeigt, dass es bei einer Tunnellösung an dieser Stelle der Brenner Autobahn zu Mehrbelastungen bei der Bevölkerung kommt (z. B. Ausweichverkehr aufgrund der schlechteren Verfügbarkeit eines Tunnels). Dies wurde durch ein internationales Expertenteam rund um Prof. Bergmeister bestätigt.
Mehrere Gründe sprechen gegen einen Tunnel wie etwa aufgrund der Verkehrszahlen notwendige Blockabfertigungen oder das erhöhte Risiko für LKW-Brände und Pannen und dahingehend Totalsperren der Autobahn bzw. des Tunnels. Zudem ist aus lärmtechnischen Gründen ebenso keine Notwendigkeit für einen Tunnel.
Bei einem Tunnel müssten sämtliche Schritte – von Behördenverfahren über Planungen bis hin zu UVP-Verfahren – neu gestartet werden. Aus Erfahrungen dauern diese zwischen 10 und 15 Jahren.
Um Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie den Durchzugsverkehr zu minimieren, wurden neben der Zweispurigkeit weitere Maßnahmen getroffen. Unter anderem die Errichtung eines Kontrollsystems, Zusätzliche Schrankenanlagen oder der Ausbau der Rollenden Landstraße. Alle Maßnahmen im Detail lesen Sie hier.
Die Einspurigkeit kann nach Abschluss der Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Tragwerkes aufgehoben werden. Je früher der Bau starten kann, desto früher ein Ende der statisch notwendigen Einspurigkeit.
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, wird die Verkehrsführung auf eine Spur pro Fahrtrichtung begrenzt. Damit an Tagen mit stärkerem Verkehrsaufkommen die Verzögerungen so gering wie möglich gehalten werden, stehen an diesen zwei Spuren mittels innovativer Verkehrsführung zur Verfügung.
Nein, an Tagen mit Schneefall kann eine zweispurige Verkehrsführung nicht aktiviert werden, da Räumfahrzeuge die rechte Fahrspur aufgrund ihres Gewichts (> 3,5 Tonnen) nicht befahren dürfen.
Die Betonteile werden recycelt und somit als hochwertiger Baustoff wiederverwendet. Der Aufbereitungsort wird unter Einhaltung der behördlich festgelegten Emissionswerte von der Baufirma bestimmt.
Ja, die Angebote werden sowohl im Güter- (Rollende Landstraße) als auch im Personenverkehr ausgebaut und die Kapazitäten entsprechend erhöht.
Seit Dezember 2024 gibt es täglich fünf zusätzliche S-Bahn-Züge von Steinach bis zum Brenner. Nähere Informationen unter www.oebb.at!
Zum entsprechenden Schutz der Anrainergemeinden errichtet die ASFINAG zusätzliche Schrankenanlagen entlang der A 13 zur bedarfsgerechten Sperre von Abfahrten und möglichen Ausweichrouten. Abfahrtsverbote für den Durchzugsverkehr werden in Abstimmung mit dem Land Tirol und den zuständigen Behörden geprüft. Der Schutz der heimischen Bevölkerung hat oberste Priorität.
Alle Informationen werden Ihnen auf dieser Landingpage bereitgestellt und sind auch in Form eines Infoflyers als Download verfügbar. Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Ombudsstelle der ASFINAG unter A13-ombudsperson@asfinag.at oder +43 (0) 50108 99355.
Durch die Regelung der Ein- und Zweispurigkeit werden Verzögerungen für Lieferketten und Transporte so gering wie möglich gehalten. Dennoch wird empfohlen, sich rechtzeitig hier auf der Landingpage und das zur Verfügung gestellte Prognose-Tool über die aktuelle Verkehrslage zu Informieren.
Generell gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 44 Tonnen. Bei zweispuriger Verkehrsführung gilt ein generelles Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der rechten Fahrspur. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen bei einer solchen Verkehrsführung auf die linke Fahrspur wechseln und die Brücke so zentriert passieren. Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen (z.B. Lkw, Busse, Wohnwagen-Gespanne) können beide Fahrspuren nutzen.
Grundsätzlich ist keine zusätzliche Dosierung für die Neuerrichtung der Luegbrücke nötig – 15 zusätzliche Lkw-Fahrverbotstage sind allerdings notwendig und geben den Unternehmen Planungssicherheit. Die genauen Tage im Überblick finden Sie unter dem Punkt Fahrkalender.
An ausgewählten Tagen gilt ein Lkw-Fahrverbot jeweils von 7 bis 15 Uhr. Einen genauen Überblick der Tage und Verbotszeiträume finden Sie unter dem Punkt Fahrkalender.
An den im Fahrkalender orange markierten Sonntagen gelten die üblichen Sonntags-Lkw-Fahrverbote wie bisher auf der A 12 Inntal Autobahn sowie der A 13 Brenner Autobahn. Dabei gibt es eine Vielzahl verschiedener gesetzlicher Verordnungen zu beachten.
Durch das umfassende Maßnahmenpaket inkl. der Ein- und Zweispurigkeit werden Verzögerungen so gering wie möglich gehalten. Dennoch kann es je nach Verkehrslage zu einem Zeitverlust kommen. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die ASFINAG Website und dem Prognose-Tool rechtzeitig zu informieren.
Ja, durch die getroffenen Maßnahmen bleibt die Luegbrücke die ganze Zeit befahrbar und ermöglicht so die Erreichung aller Täler und Ortschaften auch in Richtung Süd- und Nordtirol.
Die ASFINAG stellt über das Prognose-Tool Echtzeit-Informationen zur Verfügung. Weiters können Sie sich über den Fahrkalender 2025 über die Zweispurigkeit erkunden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ombudsstelle der ASFINAG unter A13-ombudsperson@asfinag.at oder +43 (0) 50108 99355.
Downloads
- Factsheet zur A 13 Luegbrücke (Deutsch) 12.11.2024 (.pdf, 2,0 MB)
- Factsheet Luegbrücke (Englisch) 18.11.2024 (.pdf, 2,0 MB)
- Factsheet Luegbrücke (Italienisch) 18.11.2024 (.pdf, 1,9 MB)
- A 13 Luebrücke Fahrkalender 2026 13.02.2026 (.pdf, 92,5 KB)
- Verordnung Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026 02.04.2026 (.pdf, 1,1 MB)
- Übersicht Lkw-Fahrverbote Tirol aufgrund von Feiertagen in Nachbarländern 2026 02.04.2026 (.pdf, 1,0 MB)
- Verordnungsblatt für Tirol zu Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht 29.04.2026 (.pdf, 194,2 KB)
Lkw-Dosierkalender 2026
Um die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit entlang der A 12 Inntalautobahn 2026 an besonders verkehrsreichen Tagen sicherzustellen, wird 2026 an 30 Tagen der Schwerverkehr im Bereich Kufstein-Nord dosiert. Das Land Tirol hat dazu den Lkw-Dosierkalender für 2026 unter folgendem Link veröffentlicht: